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Erbschaftssteuer
Was Sie wissen sollten

Was ist die Erbschaftssteuer?

Die Erbschaftssteuer ist eine Steuer, die auf den Erwerb von Vermögen durch Erben oder Beschenkte erhoben wird. Die Steuer wird auf den Nachlasswert oder den Wert der Schenkung berechnet und richtet sich nach der Steuerklasse des Empfängers sowie dem Wert des geerbten oder geschenkten Vermögens. 

Je höher der Wert des Vermögens und je weiter der Verwandtschaftsgrad des Empfängers vom Erblasser entfernt ist, desto höher fällt die Steuer aus.

1. Wer muss Erbschaftssteuer zahlen?

Erben und Beschenkte sind grundsätzlich verpflichtet, Erbschaftssteuer zu zahlen, wenn der Wert des ererbten oder geschenkten Vermögens über bestimmten Freigrenzen liegt.

2. Wie wird die Erbschaftssteuer berechnet?

Die Erbschaftssteuer wird auf Basis des steuerpflichtigen Erwerbs berechnet, der aus dem Wert des ererbten oder geschenkten Vermögens abzüglich der Freibeträge besteht. 

Die Höhe der Steuer richtet sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser oder Schenker und Erbe oder Beschenktem sowie nach dem Wert des Vermögens. 

Zudem gibt es Vergünstigungen für beispielsweise zu Wohnzwecken vermietete Immobilien.

3. Welche Steuersätze gelten bei der Erbschaftssteuer

Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt nicht nur vom Wert des geerbten oder geschenkten Vermögens ab, sondern auch von der Steuerklasse des Empfängers.

Die Steuersätze beginnen bei 7 Prozent und können bis zu 50 Prozent betragen. Ehegatten und eingetragene Lebenspartner, Kinder und Stiefkinder sowie Enkelkinder fallen in die günstige Steuerklasse I und zahlen bei einem Erwerb bis zu 6 Millionen Euro einen Steuersatz von 19 Prozent.

 

Für Geschwister gilt die Steuerklasse II mit einem Steuersatz von bis zu 30 Prozent bei einem Erwerb von bis zu 6 Millionen Euro.

Für alle anderen Personen die Steuerklasse III mit einem Steuersatz von bis zu 50 Prozent.

4. Welche Freibeträge gibt es bei der Erbschaftssteuer?

In Deutschland gibt es Freibeträge bei der Erbschaftssteuer, die je nach Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser oder Schenker und Erbe oder Beschenktem unterschiedlich hoch sind. 

 

Der Freibetrag beträgt derzeit für:

  • Ehepartner 500.000 Euro 

  • Kinder 400.000 Euro

  • Enkel 200.000 Euro

  • Andere Verwandte und für Nichtverwandte 20.000 Euro

5. Wie kann man die Erbschaftssteuer minimieren?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, die Erbschaftssteuer zu minimieren. Eine Möglichkeit ist die frühzeitige Planung und Gestaltung der Vermögensnachfolge.

Hierbei können beispielsweise Schenkungen zu Lebzeiten helfen, die Steuerlast zu reduzieren. Auch die Nutzung von Freibeträgen und Steuerbefreiungen sowie die Wahl der richtigen Erbfolge können dazu beitragen, die Erbschaftssteuer zu minimieren. 

Eine kompetente Beratung durch einen Steuerberater oder Rechtsanwalt ist hierbei unbedingt empfehlenswert.

FAZIT

Insgesamt ist die Erbschaftssteuer ein komplexes Thema, das eine individuelle Beratung erfordert. Ein erfahrener Steuerberater oder Rechtsanwalt kann bei der Planung der Vermögensnachfolge unterstützen und wertvolle Tipps geben, um die Erbschaftssteuer zu minimieren.

 

Durch eine gezielte Steuerplanung und -gestaltung können Sie Ihre Vermögensnachfolge optimal planen und für eine angemessene Steuerbelastung sorgen.

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