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Häufige Fragen
unserer Mandanten

1. Was kostet eine Beratung?

Grundsätzlich ist die steuerliche Beratung an die StBVV gebunden. Diese ist allerdings sehr umfangreich. Aufgrund der Komplexität des Steuerrechts ist eine pauschale Auskunft kaum möglich.

Sie haben aber die Möglichkeit während eines unverbindlichen Erstgesprächs einen ersten Eindruck und ich den Umfang Ihres Anliegens zu gewinnen.

Aufgrund dieser Tatsache kann ich Ihnen im Vorfeld eine Bandbreite an die Hand geben, sodass Sie bereits vor Auftragserteilung wissen worauf Sie sich einlassen.

2. Welches Klientel wird beraten?

Jede Person, welche Abgaben leistet hat ein Recht auf adäquate Beratung und Hilfestellung.

Vorgestellter Dreiteilungsansatz funktioniert ausschließlich mit Unternehmen und den dahinterstehenden Personen. Dies stellt eine spezielle Beratungsform dar, deren Bestandteile sich bedingen.

 

Keinesfalls hat dies zur Folge, dass Privatpersonen ohne Unternehmen keine hochwertige und zufriedenstellende Beratung geleistet bekommen.

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3. Wie viel Steuern muss ich zahlen?

Häufig wird darauf wohl die Antwort "zu viel" lauten.

 

Aufgrund meiner Expertise werden Sie nicht mehr zahlen als Sie müssen.

 

Die steuerlichen Berater genießen bei der Finanzverwaltung einen Vertrauensvorschuss, welcher die Beratung erleichtern kann und dadurch die Kosten steuerlicher Beratung auf das Notwendige begrenzt.

 

Mein Beratungsansatz sieht die Befolgung von Gesetzen unter Beachtung gestalterischer Aspekte vor. Es wird dabei versucht mit den entsprechenden Anspruchsgruppen so gut wie möglich auszukommen.

Mein Anspruch ist die absolute Zufriedenstellung des Mandanten

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NIEDERLASSUNG LANDSHUT

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84028 Landshut

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Danke für's Absenden!

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